Rechtliches
Behandlungsbedingungen
Die Bedingungen, zu denen die Praxis Pelvia behandelt. Sie gelten für gesetzlich, privat und selbst zahlende Patientinnen und Patienten gleichermaßen und werden Ihnen beim ersten Termin ausgedruckt ausgehändigt.
Behandlungsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Behandlungsverträge zwischen der Praxis Pelvia — Marlene Ostwald, Kalkumer Straße 84, 40468 Düsseldorf (die Praxis) und der Patientin oder dem Patienten.
Ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB kommt mit dem Beginn der Behandlung in der Praxis zustande, nicht mit dem Absenden des Anfrageformulars. Eine Terminanfrage über diese Website ist eine Anfrage; sie bindet keine Seite, und online wird kein Vertrag geschlossen.
2. Behandlung, Mitwirkung und Grenzen
Die Praxis erbringt physiotherapeutische Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards. Physiotherapie ist ein Dienst- und kein Werkvertrag: Geschuldet wird die sorgfältige Behandlung, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Ein Heilungsversprechen oder die Zusage eines bestimmten Erfolgs wird nicht gegeben.
Physiotherapie ersetzt keine ärztliche Abklärung. Die Praxis verweist Sie an eine Ärztin oder einen Arzt, wenn der Befund das erfordert, und kann eine Behandlung ablehnen oder beenden, wenn sie nicht indiziert ist.
Die Behandlung setzt Ihre Mitwirkung voraus, insbesondere wahrheitsgemäße Angaben zu Vorgeschichte, Medikation und aktuellen Beschwerden.
3. Untersuchungen und Einwilligung
Jede Untersuchung und jede Behandlungstechnik wird vorher erklärt und bedarf Ihrer Einwilligung. Eine vaginale oder rektale Untersuchung wird als Möglichkeit angeboten; sie ist nie Voraussetzung der Behandlung und kann jederzeit ohne Begründung und ohne Folgen für die weitere Behandlung abgelehnt oder abgebrochen werden.
Sie dürfen zu jedem Termin eine Person Ihrer Wahl mitbringen oder eine Person aus dem Team als Begleitung dazubitten, kostenfrei.
Die Einwilligung in eine innere Untersuchung wird in der Praxis schriftlich dokumentiert; Sie erhalten eine Kopie.
4. Termine, Verspätung und Absage
Termine werden individuell für Sie reserviert und sind damit faktisch Fixtermine (§ 615 BGB).
Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Absagen innerhalb von 24 Stunden sowie nicht wahrgenommene Termine berechnen wir mit 80 % des Behandlungshonorars — beim 60-minütigen Erstbefund also 78,40 €. Dieses Ausfallhonorar erstatten Krankenkassen nicht.
Die Berechnung entfällt, wenn Sie aus einem von Ihnen nicht zu beeinflussenden Grund verhindert waren und uns das unverzüglich mitteilen — plötzliche Erkrankung, Unfall, familiärer Notfall. Einen Nachweis verlangen wir nicht.
Bei Verspätung wird die verbleibende Zeit des reservierten Termins genutzt; das volle Honorar ist zu zahlen.
5. Verordnung und gesetzliche Krankenversicherung
Für eine Behandlung zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse muss die Heilmittelverordnung im Original beim ersten Termin vorliegen. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, bei ärztlich vermerktem dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen; andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden.
Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € je Verordnung nach § 61 SGB V, sofern Sie keine gültige Befreiung vorlegen. Die Praxis zieht die Zuzahlung im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein.
Wird eine Verordnungsserie länger als 14 Tage ohne medizinisch begründeten Grund unterbrochen, kann die Krankenkasse die Vergütung der restlichen Behandlungen ablehnen; die Praxis stellt sie Ihnen dann zum Privatsatz in Rechnung.
Leistungen, die nicht auf Ihrer Verordnung stehen — insbesondere EMG-Biofeedback — sind Selbstzahlerleistungen. Sie werden vor der Erbringung benannt und beziffert und gesondert in Rechnung gestellt.
6. Honorare und Zahlung
Für Selbstzahlung und Privatabrechnung gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Praxis, die in der Praxis aushängt und auf der Behandlungsseite dieser Website steht. Die Preise gelten ab 1. Januar 2026. Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 a UStG umsatzsteuerfrei.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. In der Praxis können Sie bar und mit Karte zahlen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sind Schuldner der Praxis, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ihre Versicherung erstattet.
7. Kurse
Der Rückbildungskurs wird als Block von acht Terminen gebucht; die Gebühr von 160 € ist vor dem ersten Termin fällig und bezahlt den Platz, nicht die einzelne Teilnahme.
Bis 14 Tage vor dem ersten Termin ist die Absage kostenfrei. Danach werden 50 % der Gebühr fällig, nach Kursbeginn die volle Gebühr. Der Platz kann an eine andere Person übertragen werden.
Der Kurs ist als Präventionskurs nach § 20 SGB V zertifiziert. Die Erstattung ist eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse; die Praxis stellt die Teilnahmebescheinigung aus, gibt aber keine Zusage über eine Erstattung. Üblich ist die Voraussetzung einer Teilnahme an mindestens 80 % der Termine.
Sagt die Praxis einen Kurs ab, werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet.
8. Datenschutz und Schweigepflicht
Alle in der Praxis tätigen Personen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB, auch über das Ende der Behandlung hinaus. Auskünfte an Ärztinnen und Ärzte, Angehörige oder Dritte erteilen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung dieser Website.
9. Haftung
Die Praxis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Praxis nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für in die Praxis mitgebrachte Gegenstände wird außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 1. Februar 2026.